29.11.2012

Audio- und Videotranskription

Mit Audio- und Videotranskription wird im Allgemeinen die Verschriftlichung der gesprochenen Sprache verstanden, d. h. die Audio- bzw. Videodatei wird von einer Schreibkraft am PC abgehört und das gehörte wird in einem Textverarbeitungsprogramm geschrieben. Der einfache Fall ist dabei die Verschriftlichung der Diktate, die z. B. mit einem Diktiergerät, Smartphone oder am PC aufgenommen wurden, wenn es um einfache Geschäftsbriefe oder Notizen geht. Einfach ist es, weil das Gesprochene wortwörtlich transkribiert werden kann. Schwieriger wird es, wenn der Diktant undeutlich spricht oder aus einem Fachbereich mit spezifischen Termini kommt, die der Schreibkraft nicht bekannt sind. Die bekanntesten Spezialisierungen von Schreibkräften gibt es in den Bereichen Jura und Medizin. Noch schwieriger wird es, wenn Gespräche von mehreren Personen transkribiert werden müssen und die Stimmung und die Intonation einzelner Gesprächspartner wiedergegeben werden soll, dabei kann es sich um ein Interview (nacheinander) oder ein Streitgespräch/Diskussion (durcheinander) handelt. Wenn die einfache Transkription unzureichend ist, kann die Verschriftung nach einem bestimmten Transkriptionssystem wie GAT (Gesprächsanalytische Transkriptionssystem) oder HIAT(halb-interpretative Arbeits-Transkription) erfolgen.